Musikalische Leidenschaft fordern und fördern
MUSIK DER JUGEND richtet sich mit den österreichischen Jugendmusikwettbewerben an alle Kinder und Jugendlichen, die Freude am Musizieren haben und besondere musikalische Leistungen erbringen möchten. Die Wettbewerbe sollen zum Mitmachen ermuntern und dabei musikalische Talente finden und fördern.
Die österreichischen Bundesländer haben in einer Konferenz der Landeskulturreferenten am 6. Mai 1994 beschlossen, die Trägerschaft der Österreichischen Jugendmusikwettbewerbe MUSIK DER JUGEND mit Unterstützung des Bundes eigenverantwortlich zu übernehmen, eine gemeinsame Geschäftsstelle einzurichten und die Wettbewerbe auf Landes- und Bundesebene durchzuführen.
Die besten Teilnehmer/innen der Landeswettbewerbe werden zum Bundeswettbewerb eingeladen. Die Beteiligung und Mitwirkung der österreichischen öffentlichen Musikausbildungsstätten und das Bekenntnis zahlreicher bedeutender Musikeinrichtungen und Musikerpersönlichkeiten unterstreichen das gesamtösterreichische Interesse an diesem Wettbewerbskonzept.
Seit 1995 haben österreichweit bisher knapp 100.000 Kinder und Jugendliche an den Wettbewerben von MUSIK DER JUGEND teilgenommen. Viele ehemalige Preisträger/innen sind heute über die Grenzen Österreichs hinaus erfolgreich auf internationalen Bühnen, als Lehrende sowie als wesentliche Stütze in renommierten Orchestern und Musik-Formationen.
Gremien und Zuständigkeiten
MUSIK DER JUGEND steht unter dem Ehrenschutz des Herrn Bundespräsidenten und wird vom Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport maßgeblich getragen sowie ideell und finanziell gefördert. Die Träger in den Bundesländern sind die Kulturabteilungen der Ämter der Landesregierungen. Das Kuratorium ist Entscheidungsträger in finanziellen Belangen. Die fachliche und inhaltliche Zuständigkeit liegt beim Bundesfachbeirat. Das Expertengremium ist für die Vorgaben des Wettbewerbes podium.jazz.pop.rock... zuständig und der Förderverein dient als gemeinnütziger Verein der Unterstützung von MUSIK DER JUGEND.